HINWEISE FÜR PROJEKTTRÄGER*INNEN
1. Grundlagen der
Projektförderung
- Projektträger*innen sollen gemeinnützige Organisationen sein.
- Projekte sind inhaltlich, zeitlich und finanziell abgegrenzte Vorhaben.
- Das Projekt muss sich inhaltlich an den Zielen des Bundesprogramms
„Demokratie leben!“ und den Zielen der Partnerschaft für Demokratie
Weltoffener Saalekreis orientieren. - Das Projekt wird einmalig (Methodik, Zielgruppe, Inhalt, Ort)
im Saalekreis durchgeführt. - Das Projekt darf vor der Projektförderung noch nicht begonnen haben.
Die Projektlaufzeit ist auf ein Haushaltsjahr begrenzt, das heißt, das Projekt
muss spätestens am 31.12. eines Jahres enden. Erstattet werden nur die im
Bewilligungszeitraum angefallenen Ausgaben. Rechnungen müssen innerhalb
des Bewilligungszeitraums bezahlt werden. Ausgaben, die danach erfolgen,
sind nicht förderfähig. - Planen Sie daher Vor- und Nachbereitungszeiten bei der Projektlaufzeit ein.
- Es können nur die Ausgaben abgerechnet werden, die im Antrag angegeben waren.
Kofinanzierung
Eine Kofinanzierung von 10 % aus Eigenmitteln oder Drittmitteln ist erwünscht.
Die geplante Kofinanzierung muss zuerst zur Deckung der Projektkosten herangezogen
werden. Erst wenn die Mittel der Kofinanzierung verbraucht sind, können die Fördermittel
von „Demokratie leben!“ eingesetzt werden.
Bitte beachten Sie: Sollten die Ausgaben im Verlauf des Projektes geringer ausfallen als
beantragt, muss dennoch die angegebene Kofinanzierungssumme in voller Höhe zuerst
eingebracht werden. Wird die Kofinanzierung nicht bzw. nur teilweise erbracht, müssen
die Fördermittel in voller Höhe bzw. anteilig zurückgezahlt werden.
Wichtig:
Wenn sich Änderungen im Konzept oder im Kosten- und Finanzierungsplan ergeben,
müssen Sie einen Änderungsantrag stellen!
Gemäß ANBest-P Punkt 1.2 können einzelne Kostenpositionen bis zu 20 % abweichen,
wenn es Einsparungen in anderen Kostenpositionen gibt.
2. Ablauf der Projektbeantragung
und Projektförderung
- Der/Die Projektträger*in erarbeitet*en das Konzept zur Umsetzung des Projekts.
- Antragsformulare und Antragsberatung erhalten Sie bei der Koordinierungs- und
Fachstelle (KuF) der Partnerschaft für Demokratie Weltoffener Saalekreis. - Projekteinreichung: Der Antrag wird innerhalb der Frist per Mail und Post mit
rechtsverbindlicher Unterschrift bei der KuF eingereicht. - Über die Projektanträge entscheidet der Begleitausschuss Anfang Dezember 2023.
- Wird der Projektantrag bewilligt, erhält der/die Projektträger*in einen Zuwendungsbescheid
mit Angaben zu Fristen, Förderhöhe, Anlagen etc. - Mittelabruf: Nach der Rücksendung der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten
Formulare „Empfangsbestätigung/Rechtsbehelfsverzicht/Nutzungsrecht“ und
„Demokratieerklärung/Neutralitätsverpflichtung“
(Anlage 2+4) an das federführende Amt können Fördermittel abgerufen werden.
Die Auszahlung erfolgt mit dem Formular Mittelanforderung (Anlage 3.1 und 3.2),
das per Post an das federführende Amt gesandt wird. - Am Ende des Projekts muss ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden
(vgl. Punkt 4.).
Was ist bei der
Mittelanforderung
zu beachten?
Die Auszahlung erfolgt entweder als einmaliger Gesamtbetrag oder in Teilbeträgen.
Es können bereits verausgabte Mittel seit Projektbeginn abgerufen werden sowie
Mittel für maximal sechs Wochen im Voraus. Wenn die abgerufenen Mittel nicht
innerhalb von sechs Wochen ausgegeben werden, müssen ggf. Zinsen gezahlt werden
(vgl. AnBest-P und AnBest-Gk).
Denken Sie frühzeitig an den Mittelabruf, da die Überweisung Zeit in Anspruch nehmen kann.
Die einfachste Möglichkeit diese 6-Wochen-Regelung zu umgehen ist, die Mittel vorzustrecken
und erst im Nachhinein beim Jugendamt Landkreis Saalekreis abzurufen – vorausgesetzt,
Sie sind dazu finanziell in der Lage.
3. Öffentlichkeitsarbeit
In allen Veröffentlichungen (z.B. Flyer, Plakate, Banner, Broschüren, Einladungen,
Pressemitteilungen, Internetseite) muss auf die Förderung durch das Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) sowie die Partnerschaft für Demokratie Weltoffener Saalekreis
hingewiesen werden.
Auf allen Veröffentlichungen zum Projekt ist die Logokombination des Bundesprogramms – bestehend
aus dem Programmlogo und dem Logo des BMFSFJ – abzubilden. Zusätzlich hierzu muss das Logo
der Partnerschaft für Demokratie Weltoffener Saalekreis verwendet werden.
Alle Veröffentlichungen müssen vor dem Druck oder der digitalen Verbreitung durch die KuF
bzw. das federführende Amt freigegeben werden. Bitte unbedingt den Entwurf vor dem Druck
per E-Mail zur Freigabe vorlegen.
Zudem ist bei solchen Veröffentlichungen und Verlautbarungen, die eine Meinungsäußerung
enthalten, folgender Zusatz mit aufzunehmen: „Die Veröffentlichung stellt keine Meinungsäußerung
des BMFSFJ oder des BAFzA dar. Für inhaltliche Aussagen tragen die Autor*innen die Verantwortung.“
Die entsprechenden Logos bekommen Sie von der KuF per Mail. Eine Veröffentlichung ohne vorherige
schriftliche Freigabe ist nicht zulässig und kann nicht gefördert werden.
Merkblatt Öffentlichkeitsarbeit
4. Verwendungsnachweis
Die Verwendung der Zuwendung ist bis zum 31.03. des Folgejahres nach Auszahlung
der Fördermittel der Bewilligungsbehörde nachzuweisen (Verwendungs-nachweis).
Der Verwendungsnachweis besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen
Nachweis.
Im Sachbericht sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis
im Einzelnen darzustellen und den vorgegebenen Zielen gegenüberzustellen.
Im Sachbericht ist auf die wichtigsten Positionen des zahlenmäßigen Nachweises einzugehen.
Ferner ist die Notwendigkeit und Angemessenheit der geleisteten Arbeit zu erläutern.
Dem Sachbericht müssen jeweils 3 Belegexemplare aller Veröffentlichungen/Publikationen
beigelegt werden. Diese werden von der KuF an die „Vielfalt-Mediathek“ des vom Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) betrauten Informations- und Dokumentationszentrum
für Antirassismusarbeit (IDA) e. V. weitergeleitet.
Im zahlenmäßigen Nachweis sind die Einnahmen und Ausgaben in zeitlicher Folge
voneinander getrennt entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans auszuweisen.
- Der Nachweis muss alle mit dem Zuwendungszweck zusammenhängenden Einnahmen
(Zuwendungen, Leistungen Dritter, eigene Mittel) und Ausgaben enthalten. - Dem Nachweis ist eine tabellarische Belegübersicht und der SOLL-IST-Vergleich beizufügen,
in der die Ausgaben nach Art und in zeitlicher Reihenfolge getrennt aufgelistet sind (Belegliste). - Gemäß ANBest-P Punkt 1.2 können einzelne Kostenpositionen bis zu 20 % abweichen, wenn es
Einsparungen in anderen Kostenpositionen gibt. - Verschiebungen um mehr als 20 % zwischen den Positionen im Finanzplan müssen dem
federführenden Amt vorab mitgeteilt werden! Dazu muss ein Änderungsantrag gestellt werden. - Aus der Belegliste müssen Tag, Empfänger/Einzahler sowie Grund und Einzelbetrag jeder Zahlung
ersichtlich sein. - Soweit der Zuwendungsempfänger die Möglichkeit zum Vorsteuerabzug nach
§ 15 des Umsatzsteuergesetzes hat, dürfen nur die Entgelte (Preise ohne Umsatzsteuer)
berücksichtigt werden. - Im Verwendungsnachweis ist zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren, dass
wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben mit den Büchern und
gegebenenfalls den Belegen übereinstimmen. - Die Belege müssen die im Geschäftsverkehr üblichen Angaben und Anlagen enthalten,
die Ausgabebelege insbesondere den Zahlungsempfänger, Grund
und Tag der Zahlung, den Zahlungsbeweis und bei Gegenständen den Verwendungszweck.
Außerdem müssen die Belege ein eindeutiges Zuordnungsmerkmal zu dem Projekt (Projektnummer
und/oder Projekttitel) enthalten. - Soweit auf die Vergabe von Aufträgen die Vorschriften des vierten Teils des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) nicht anzuwenden sind, weil die jeweiligen Auftragswerte
die Schwellenwerte (§ 106 GWB) nicht erreichen oder nicht überschreiten, sind bei der Vergabe
von Aufträgen die nach den einschlägigen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Zuwendungs-
empfängers anzuwendenden Vergabegrundsätze zu beachten.
Unterscheidung zwischen
Personal- und Sachkosten:
- Personalkosten sind nur die Kosten der Mitarbeiter*innen, die bei dem Projektträger
sozialversicherungspflichtig angestellt sind. Diese Kosten sind durch Lohnnachweise,
auf denen diese Versicherungspflicht ausgewiesen ist, nachzuweisen. - Zu den Sachkosten werden u. a. die Honorarkosten gezählt. Bei Honorarkräften ist ein
Honorarvertrag anzufertigen, sowie eine Rechnung vorzulegen. Bei einer Beschäftigung
über mehrere Tage ist ein Stundennachweis zu führen.
Zuwendungsfähige Ausgaben:
- (anteilige) Personalkosten: Bei Projektförderungen entsprechend den Regelungen
der ANBest-P ist das Besserstellungsverbot (vgl. Nr. 1.3 ANBest-P) zu beachten. - Sachkosten
- Honorare für Referent*innen, Dolmetscher*innen etc.: marktübliches Honorar in
angemessenem Verhältnis zur Qualifikation - Geschäftsbedarf
- Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände bis max. 800,00 € netto (auch höher
möglich, dann aber Investition mit Inventarisierungspflicht) - Mietkosten
- Reisekosten nach Bundesreisekostengesetz (bei PKW-Nutzung 0,20 €/km)
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung (nur bei Veranstaltungen)
- Eintrittsgelder
- Öffentlichkeitsarbeit
Nicht zuwendungsfähige Ausgaben:
- Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände über 800,00 € netto
(auch höher möglich, dann aber Investition mit Inventarisierungspflicht) - eingeräumte Skonti, Boni und Rabatte unabhängig davon, ob sie in
Anspruch genommen werden - Ausgaben, die daraus resultieren, dass es den*die Letztmittelempfänger*in
überhaupt gibt und dieser wirtschaftet (bspw. Kontoführungsgebühren; Kosten
für Mitgliederversammlungen o.ä.) - Personal- und Sachausgaben des*der Letztmittelempfänger*in, welche nicht im
Zusammenhang mit dem zu fördernden Projekt stehen Ausgaben der Geldbeschaffung
und Zinsen, die bei einer Kreditaufnahme zur Beschaffung eines Eigenanteils oder bei
Vor- und Zwischenfinanzierung entstehen die Umsatzsteuer, die nach § 15 Umsatzsteuergesetz
(UStG) als Vorsteuer abziehbar ist, sofern der*die Letztmittelempfänger*in zum Vorsteuerabzug
berechtigt ist (bei der Antragstellung sind dann die Nettobeträge anzugeben) - Alkoholische Getränke, Pfand
- Ausgaben, die nicht den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.
- Ausgaben deren Belegdatum, Leistungszeitraum oder Zahlungsfluss außerhalb des
Bewilligungszeitraumes liegen - Ausgaben, die nicht direkt zur Zielerreichung des Projektes beitragen
- Ausgaben, die nicht im verbindlichen Finanzierungsplan enthalten sind
Vergessen Sie bitte nicht alle Formblätter rechtsverbindlich zu
unterzeichnen und postalisch an das Jugendamt (zu Händen
Frau Böhme/Frau Markgraf) zu senden. Alle ausgefüllten Formulare
im Excel Format bitte auch als Excel-Format per E-Mail an Frau Markgraf
(nicole.markgraf@saalekreis.de) senden (Sachbericht als PDF genügt).
Merkblatt zuwendungsfähige Ausgaben
Was sind Belege und
wie belege ich Zahlungen?
Belege sind Nachweise oder Beweisstücke für Einnahmen und Ausgaben.
Jede Zahlung bzw. jede einzelne Abbuchung auf Ihrem Konto muss durch
einen Beleg nachgewiesen werden.
Wenn Sie Geld vom Vereinskonto überwiesen haben:
- Überweisungsbeleg ausdrucken/als PDF speichern
- Original Rechnung/Quittung/Kassenzettel
Wenn Sie mit der Vereinskredit-/EC-Karte bezahlt haben:
- Zahlungsbeleg vom Konto ausdrucken/als PDF speichern
- Original Rechnung/Quittung/Kassenzettel
Wenn Sie bar mit Vereinsgeld bezahlt haben:
- Original Rechnung/Quittung/Kassenzettel
Wenn jemand privat Geld vorgestreckt hat:
- Original Rechnung/Quittung/Kassenzettel
- Kostenerstattungsformular unterschreiben von Privatperson und vom Verein
- Überweisungsbeleg der Rückerstattung an diese Person oder Unterschrift
bei “bar erhalten“
Was mache ich, wenn ich weniger
Geld brauche als geplant?
Bitte informieren Sie schnellstmöglich die KuF und das Jugendamt Landkreis Saalekreis,
damit die Gelder anderweitig vergeben werden können. Am Ende des Jahres nicht
verbrauchte Mittel müssen spätestens bis zum 31.01. des Folgejahres zurückgezahlt werden.
Kontoinhaber: Landkreis Saalekreis
Bank: Saalesparkasse
BIC: NOLADE21HAL
IBAN: DE36800537623310005762
Verwendungszweck: PfD Saalekreis [Projektnummer]
Kassenzeichen: 36251/448800,
(Projektnummer: 72 N01K/…/2023)
Was muss ich bei
Reisekostenabrechnungen beachten?
Reisekosten werden nach Bundesreisekostengesetz abgerechnet, d.h. u.a. bei
PKW-Nutzung 0,20 €/km.
Nutzen Sie für Ihre Reisekostenabrechnung das Formular zur Reisekostenabrechnung.
Merkblatt Reisekosten
Ist ein vorzeitiger
Maßnahmenbeginn gestattet?
Auf Antragstellung ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich,
dieser ist zu begründen und das Datum des Beginns ist anzugeben.
Wir weisen darauf hin, dass dies eine Ausnahmeregelung ist.
Was ist ein Vergabeverfahren und
wann ist das notwendig?
Eine Vergabe muss für alle Ausgaben über 1.000,00 € (Netto) durchgeführt werden,
d.h. wenn Sie z.B. einen Referent*in für einen Workshop suchen, der*die voraussichtlich
mehr als 1.000,00 € Honorar verlangen wird, müssen Sie vorher 3 Vergleichsangebote einholen.
Merkblatt Vergabe von Leistungen
Muster Vergabedokumentation