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HINWEISE FÜR PROJEKTTRÄGER*INNEN

1. Grundlagen der
Projektförderung

  • Projektträger*innen sollen gemeinnützige Organisationen sein.
  • Projekte sind inhaltlich, zeitlich und finanziell abgegrenzte Vorhaben.
  • Das Projekt muss sich inhaltlich an den Zielen des Bundesprogramms
    „Demokratie leben!“ und den Zielen der Partnerschaft für Demokratie
    Weltoffener Saalekreis orientieren.
  • Das Projekt wird einmalig (Methodik, Zielgruppe, Inhalt, Ort)
    im Saalekreis durchgeführt.
  • Das Projekt darf vor der Projektförderung noch nicht begonnen haben.
    Die Projektlaufzeit ist auf ein Haushaltsjahr begrenzt, das heißt, das Projekt
    muss spätestens am 31.12. eines Jahres enden. Erstattet werden nur die im
    Bewilligungszeitraum angefallenen Ausgaben. Rechnungen müssen innerhalb
    des Bewilligungszeitraums bezahlt werden. Ausgaben, die danach erfolgen,
    sind nicht förderfähig.
  • Planen Sie daher Vor- und Nachbereitungszeiten bei der Projektlaufzeit ein.
  • Es können nur die Ausgaben abgerechnet werden, die im Antrag angegeben waren.

2. Ablauf der Projektbeantragung
und Projektförderung

  • Der/Die Projektträger*in erarbeitet*en das Konzept zur Umsetzung des Projekts.
  • Antragsformulare und Antragsberatung erhalten Sie bei der Koordinierungs- und
    Fachstelle (KuF) der Partnerschaft für Demokratie Weltoffener Saalekreis.
  • Projekteinreichung: Der Antrag wird innerhalb der Frist per Mail und Post mit
    rechtsverbindlicher Unterschrift bei der KuF eingereicht.
  • Über die Projektanträge entscheidet der Begleitausschuss Anfang Dezember 2023.
  • Wird der Projektantrag bewilligt, erhält der/die Projektträger*in einen Zuwendungsbescheid
    mit Angaben zu Fristen, Förderhöhe, Anlagen etc.
  • Mittelabruf: Nach der Rücksendung der vollständig ausgefüllten und unterzeichneten
    Formulare „Empfangsbestätigung/Rechtsbehelfsverzicht/Nutzungsrecht“ und
    „Demokratieerklärung/Neutralitätsverpflichtung“
    (Anlage 2+4) an das federführende Amt können Fördermittel abgerufen werden.
    Die Auszahlung erfolgt mit dem Formular Mittelanforderung (Anlage 3.1 und 3.2),
    das per Post an das federführende Amt gesandt wird.
  • Am Ende des Projekts muss ein Verwendungsnachweis vorgelegt werden
    (vgl. Punkt 4.).

3. Öffentlichkeitsarbeit

In allen Veröffentlichungen (z.B. Flyer, Plakate, Banner, Broschüren, Einladungen,
Pressemitteilungen, Internetseite) muss auf die Förderung durch das Bundesprogramm
„Demokratie leben!“ und das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen
und Jugend (BMFSFJ) sowie die Partnerschaft für Demokratie Weltoffener Saalekreis
hingewiesen werden.

Auf allen Veröffentlichungen zum Projekt ist die Logokombination des Bundesprogramms – bestehend
aus dem Programmlogo und dem Logo des BMFSFJ – abzubilden. Zusätzlich hierzu muss das Logo
der Partnerschaft für Demokratie Weltoffener Saalekreis verwendet werden.

Alle Veröffentlichungen müssen vor dem Druck oder der digitalen Verbreitung durch die KuF
bzw. das federführende Amt freigegeben werden. Bitte unbedingt den Entwurf vor dem Druck
per E-Mail zur Freigabe vorlegen.

Zudem ist bei solchen Veröffentlichungen und Verlautbarungen, die eine Meinungsäußerung
enthalten, folgender Zusatz mit aufzunehmen: „Die Veröffentlichung stellt keine Meinungsäußerung
des BMFSFJ oder des BAFzA dar. Für inhaltliche Aussagen tragen die Autor*innen die Verantwortung.“

Die entsprechenden Logos bekommen Sie von der KuF per Mail. Eine Veröffentlichung ohne vorherige
schriftliche Freigabe ist nicht zulässig und kann nicht gefördert werden.

Merkblatt Öffentlichkeitsarbeit

Unterscheidung zwischen
Personal- und Sachkosten:

  • Personalkosten sind nur die Kosten der Mitarbeiter*innen, die bei dem Projektträger
    sozialversicherungspflichtig angestellt sind. Diese Kosten sind durch Lohnnachweise,
    auf denen diese Versicherungspflicht ausgewiesen ist, nachzuweisen.
  • Zu den Sachkosten werden u. a. die Honorarkosten gezählt. Bei Honorarkräften ist ein
    Honorarvertrag anzufertigen, sowie eine Rechnung vorzulegen. Bei einer Beschäftigung
    über mehrere Tage ist ein Stundennachweis zu führen.

Nicht zuwendungsfähige Ausgaben:

  • Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände über 800,00 € netto
    (auch höher möglich, dann aber Investition mit Inventarisierungspflicht)
  • eingeräumte Skonti, Boni und Rabatte unabhängig davon, ob sie in
    Anspruch genommen werden
  • Ausgaben, die daraus resultieren, dass es den*die Letztmittelempfänger*in
    überhaupt gibt und dieser wirtschaftet (bspw. Kontoführungsgebühren; Kosten
    für Mitgliederversammlungen o.ä.)
  • Personal- und Sachausgaben des*der Letztmittelempfänger*in, welche nicht im
    Zusammenhang mit dem zu fördernden Projekt stehen Ausgaben der Geldbeschaffung
    und Zinsen, die bei einer Kreditaufnahme zur Beschaffung eines Eigenanteils oder bei
    Vor- und Zwischenfinanzierung entstehen die Umsatzsteuer, die nach § 15 Umsatzsteuergesetz
    (UStG) als Vorsteuer abziehbar ist, sofern der*die Letztmittelempfänger*in zum Vorsteuerabzug
    berechtigt ist (bei der Antragstellung sind dann die Nettobeträge anzugeben)
  • Alkoholische Getränke, Pfand
  • Ausgaben, die nicht den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit entsprechen.
  • Ausgaben deren Belegdatum, Leistungszeitraum oder Zahlungsfluss außerhalb des
    Bewilligungszeitraumes liegen
  • Ausgaben, die nicht direkt zur Zielerreichung des Projektes beitragen
  • Ausgaben, die nicht im verbindlichen Finanzierungsplan enthalten sind

Vergessen Sie bitte nicht alle Formblätter rechtsverbindlich zu
unterzeichnen und postalisch an das Jugendamt (zu Händen
Frau Böhme/Frau Markgraf) zu senden. Alle ausgefüllten Formulare
im Excel Format bitte auch als Excel-Format per E-Mail an Frau Markgraf
(nicole.markgraf@saalekreis.de) senden (Sachbericht als PDF genügt).

Merkblatt zuwendungsfähige Ausgaben

Was mache ich, wenn ich weniger
Geld brauche als geplant?

Bitte informieren Sie schnellstmöglich die KuF und das Jugendamt Landkreis Saalekreis,
damit die Gelder anderweitig vergeben werden können. Am Ende des Jahres nicht
verbrauchte Mittel müssen spätestens bis zum 31.01. des Folgejahres zurückgezahlt werden.

Kontoinhaber: Landkreis Saalekreis
Bank: Saalesparkasse
BIC: NOLADE21HAL
IBAN: DE36800537623310005762
Verwendungszweck: PfD Saalekreis [Projektnummer]
Kassenzeichen: 36251/448800,
(Projektnummer: 72 N01K/…/2023)

Ist ein vorzeitiger
Maßnahmenbeginn gestattet?

Auf Antragstellung ist ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn möglich,
dieser ist zu begründen und das Datum des Beginns ist anzugeben.
Wir weisen darauf hin, dass dies eine Ausnahmeregelung ist.


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